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Preisangabepflichten bei Mehrwertdiensten "Seitdem kostenpflichtige Service-Rufnummern zu Dumping-Preisen angeboten werden, haben diese gerade im Bereich des Internet eine große Verbreitung gefunden: Bei vielen Internet-Händlern, aber auch bei Privatpersonen findet man inzwischen Verweise auf Rufnummern, die mit 0700, 0180, 0190 u.ä. beginnen.
Häufig wird dabei von den Rufnummern-Inhabern die Pflicht zur Preisangabe vernachlässigt. Erst wenn die erste wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ins Haus flattert, fragt sich der Inhaber: Muß der Preis angegeben werden? "
veröffentlicht im Magazin Call Center-Profi, 01/2005, S. 63 ff. |
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